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Geänderter Entwurf des IDW ERS ÖFA 2 n. F. zur Rechnungslegung nach § 6b EnWG
Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat den vom Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) verabschiedeten geänderten Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW ERS ÖFA 2 n. F.) billigend zur Kenntnis genommen. Die Überarbeitung des bisherigen Entwurfs vom 14. 11. 2011 war aufgrund der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 20. 12. 2012 notwendig geworden.