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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 54

Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften

Überblick über die wesentlichen Regelungen des MicroBilG

WP/StB Stefanie Skoluda

Kleinstunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft ohne voll haftende natürliche Personen (z. B. GmbH & Co. KG) unterlagen bisher umfangreichen Vorgaben für die Rechnungslegung und Offenlegung. Durch die am verabschiedete Richtlinie 2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben (sog. Micro-Richtlinie) wurden die Anforderungen an Rechnungslegung und Offenlegung solcher Kleinstunternehmen reduziert. Mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz – MicroBilG hat der deutsche Gesetzgeber die Micro-Richtlinie umgesetzt und die betroffenen Unternehmen von einigen genau bezeichneten Anforderungen befreit.

Kernaussagen
  • Mit dem MicroBilG wird die sog. Micro-Richtlinie der EU umgesetzt. Kleinstunternehmen werden dadurch im Rahmen der Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses von einigen Anforderungen des HGB befreit. Spürb...

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Erleichterungen der Rechnungslegung und Offenlegung für Kleinstkapitalgesellschaften

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