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FG Baden-Württemberg | Pauschale Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge eines Schweizer Arbeitgebers
Eine Steuerbefreiung eines Arbeitnehmers von Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen, die er in der Schweiz erhält, kommt im Inland nicht in Betracht, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit allgemein pauschaliert abgegolten wird und deshalb weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerbefreiung nur nach Prozentsätzen des Grundlohns) möglich ist.
[i]Geserich, NWB 8/2012 S. 624 NWB EAAAE-02399Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, können diese Zuschläge zwar bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Grundlohns für geleistete Mehrarbeit steuerfrei sein (§ 3b EStG). Allerdings fallen eben pauschale Zuschläge für diese Mehrarbeit nicht unter die Steuerbefreiu...BGBl 2001 II S. 811