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Kernbrennstoffsteuer | Verfassungswidrigkeit der Kernbrennstoffsteuer?
Der 4. Senat des bundesweit die erste Entscheidung in einem Klageverfahren gegen die im Jahr 2011 als Verbrauchsteuer eingeführte Kernbrennstoffsteuer getroffen. Der 4. Senat ist von der Verfassungswidrigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes überzeugt und wendet sich deshalb an das BVerfG, das allein die Kompetenz hat, im konkreten Normenkontrollverfahren über die Ungültigkeit eines Gesetzes zu entscheiden.
Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das FG Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom - 4 V 133/11 NWB AAAAD-93606 vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom BFH aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde (, BStBl 2012 II S. 418)...