Energiesteuerentlastung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) – Zusatzfeuerung zur Prozessdampferzeugung unter Zufuhr
von Erdgas und Turbinenabgas
Leitsatz
Das in einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) für die Zusatzfeuerung zur Prozessdampferzeugung eingesetzte Erdgas
ist nicht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG steuerbegünstigt, wenn mit der Zusatzfeuerung nach dem eigentlichen KWK-Prozess
im Abhitzekessel unter Zufuhr von Erdgas und Turbinenabgas lediglich Wärme erzeugt wird und die Zusatzfeuerung daher keinen
Teil des eigentlichen KWK-Prozesses darstellt.
Unerheblich ist, dass die Anlage konstruktionsbedingt ohne die Zusatzfeuerung nicht arbeiten kann und hierdurch einen höheren
Wirkungsgrad erreicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DAAAE-28805
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.04.2012 - 4 K 135/11 VE
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