Grundstücksverkauf nach Ausübung einer Rückkaufsoption zur Abwendung der Zwangsversteigerung als privates Veräußerungsgeschäft
Leitsatz
Vorbesitzzeiten des Verkäufers, der an einem Grundstück eine vertraglich eingeräumte Rückkaufsoption ausübt, sind in den Zeitraum
zwischen Rückerwerb und anschließender Veräußerung nicht mit einzubeziehen, so dass es für die Berechnung der 10-Jahresfrist
allein auf die Zeit zwischen Rückkauf und Weiterveräußerung ankommt, nicht dagegen auf die Zeit zwischen erstmaliger Anschaffung
und zweiter Veräußerung ohne Berücksichtigung des Zwischengeschäfts vor Ausübung der Rückkaufsoption.
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