Zur deutschen Steuerpflicht eines polnischen Handelsgewerbetreibenden mit inländischem Wohnsitz und sowohl einem inländischen
als auch einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft
Leitsatz
Die Einnahmen aus einem inländischen Textilienvertriebsgeschäft und diejenigen aus einem polnischen Textilienvertriebsgeschäft
unterliegen der deutschen Einkommensteuerpflicht und nicht nur dem Progressionsvorbehalt, wenn nach dem Aktivitätsvorbehalt
des DBA Polen die polnische Betriebsstätte ihre Einnahmen nicht ausschließlich aus in Polen ausgeübten Tätigkeiten bezogen
hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 637 Nr. 8 IWB-Kurznachricht Nr. 10/2013 S. 330 KAAAE-28778
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