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StuB 3/2013 S. 113

Neufassung des IDW PS 250 zur Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung

Das IDW hat am die Neufassung des IDW PS 250 „Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung” verabschiedet. IDW PS 250 n. F. konkretisiert die Pflichten des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Auswirkungen festgestellter falscher Angaben auf die Prüfungsdurchführung und festgestellter nicht korrigierter falscher Angaben auf die Rechnungslegung und das Prüfungsurteil. Dabei wird nun auch die Beurteilung der Wesentlichkeit unterlassener oder fehlerhafter Anhangangaben geregelt und festgelegt, dass hierzu unterschieden werden muss, ob die Angaben originär nur im Anhang zu machen sind oder dem besseren Verständnis eines Bilanz- oder GuV-Postens dienen.

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