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LSG Bayern Urteil v. - L 16 SB 112/10

Der Beklagte hatte bei dem 1932 geborenen Kläger mit Abhilfebescheid vom 22.03.2006 den Bescheid vom 21.02.2006 ergänzt und den Bescheid vom 28.03.1995 zurückgenommen sowie für den Zeitraum vom 01.01.1990 bis 31.12.2001 als Behinderung folgende Gesundheitsstörungen festgestellt:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAE-27950

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Bayern, Urteil v. 20.07.2011 - L 16 SB 112/10

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