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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 1286/10 EFG 2013 S. 373 Nr. 5

Gesetze: EStG 2008 § 32 Abs. 4 Satz 2EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2EStG 12 Nr. 1 Satz 1

Berücksichtigung von Mietaufwendungen für eine Unterkunft am Ausbildungsort bei der Ermittlung der Einkommensgrenze des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bis 2011

Leitsatz

Hat das Kind in der elterlichen Wohnung keinen eigenen Hausstand, so können Aufwendungen für eine Unterkunft am Ausbildungsort auch dann nicht abzogen werden, wenn ohne Anmietung der Unterkunft höhere Fahrtkosten angefallen wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 373 Nr. 5
EStB 2013 S. 189 Nr. 5
KAAAE-27780

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 17.02.2011 - 4 K 1286/10

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