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Arbeitshilfe - Stand: 24.01.2013

Anfechtung des Arbeitsvertrages (Arbeitgeber)

Dr. Alexander Wohlnick

Die Anfechtung des Arbeitsvertrages kann für den Arbeitgeber von Vorteil sein, da sie zur Lösung des Vertragsverhältnisses führt, ohne dass Kündigungsschutzvorschriften zu beachten sind. Es besteht daher die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu lösen, ohne eine Sozialauswahl treffen zu müssen. Auch der Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere etc.) gilt nicht, wenn der Vertrag wirksam angefochten wird.

Mehr zum Thema Kündigung des Arbeitsvertrag sowie weiterführende Informationen im infoCenter.

Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.

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