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Übergangsfrist für zertifizierte Übermittlung der (Vor-)anmeldungen
[i]www.elster.deSeit dem müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung nicht nur elektronisch, sondern auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Hintergrund ist eine Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zum . [i]Übergangsfrist bis 31. 8. 2013Unter www.elster.de wird nun klargestellt, dass für eine Übergangszeit bis zum Abgaben auch ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert werden.