Insolvenz: Veräußerungsgewinn als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
Masseverbindlichkeiten sind solche, die durch Handlungen des Insolvenzverwalters durch die Verwaltung, Verwertung und Verteilung
der Insolvenzmasse begründet werden, ohne zu den Kosten des Insolvenzverfahrens zu gehören.
Die durch einen Veräußerungsgewinn ausgelöste ESt, die auf einer Verwertung eines zum Vermögen des Insolvenzschuldners gehörenden
Hotels durch den Insolvenzverwalter beruht, stellt eine Masseverbindlichkeit dar.
Das gilt auch, wenn durch die Veräußerung stillen Reserven realisiert worden sind, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
entstanden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAE-27325
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.01.2012 - 14 K 47/10
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