Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 10 | Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts
Der BFH hat entschieden, dass im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ein eigener Hausstand auch dann unterhalten wird, wenn der Hausstand am Wohnsitz im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (z.B. Wohngemeinschaft mit den Eltern) geführt wird. Bekräftigt hat der BFH zudem, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger auch dann einen eigenen Haushalt unterhält, wenn nicht er selbst, sondern Dritte für die Kosten aufkommen. Insoweit sind ab 2014 aber neue Regeln zu beachten.
Der Steuergesetzgeber hat die doppelte Haushaltsführung ins Visier genommen. Ab 2014 sind neue Regeln zu beachten. Noch ist das aber Zukunftsmusik. Freuen wir uns jetzt erst einmal über ein positives Urteil des Bundesfinanzhofs. Einmal mehr wurde darum gestritten: Unterhält ein lediger Steuerzahler am Erstwohnsitz einen eigenen Hausstand? Dieses Thema hat sich immer mehr zu einem Dauerbrenner entwickelt.
Keine Diskussionen gibt es, wenn ein Lediger einen Haushalt in einer Wohnung führt, die in sich abgeschlossen ist. Und diese – auch nach Größe und Ausstattung – ein eigenständiges Wohnen und Wirtschaften gestattet. Dann ist regelmäßig vom Unterhalten eines eigenen Hausstands...