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Track 07 | Rückwirkung: Vertrauensschutz in Bestand einer steuerlichen Regelung gestärkt
Das BVerfG hat den Vertrauensschutz in den Bestand einer steuerlichen Regelung gestärkt. Die Richter machten deutlich, dass sich ein Betroffener bei steuererhöhenden Änderungen, die erst im Vermittlungsausschuss in ein Gesetz eingefügt werden, bis zur Veröffentlichung der Beschlussempfehlung an den Bundestag auf ein schutzwürdiges Vertrauen in die bisherige Rechtslage berufen kann.
Die Hinzurechnung von Streubesitzdividenden nach § 8 Nr. 5 GewStG ist etwas für Spezialisten. Nicht wenige Kollegen werden daher eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes überlesen haben – zur rückwirkenden Anordnung der Vorschrift durch das Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz vom . Dabei enthält der Beschluss der Karlsruher Richter eine grundlegende Aussage zum Vertrauensschutz der Bürger in den Bestand einer steuerlichen Regelung.
Vorab kurz die Fakten: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte zunächst keine Regelung vorgesehen zur Hinzurechnung von Streubesitzdividenden. Erst die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom enthielt die neue Vorschrift. Das Gesetz wurde drei Tage später, am