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Arbeitshilfe - Stand: 25.01.2024

Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG – Berechnungsprogramm

Udo Dürr
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VZ 2023 - Version 2023.0

  • Außergewöhnliche Belastungen VZ 2023

Hat ein Steuerpflichtiger einer gesetzlichen Unterhaltspflicht nachzukommen und resultieren daraus Aufwendungen für den laufenden Unterhalt, wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass die Aufwendungen im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastungen bis zu einem Höchstbetrag (2023: 10.908 €) abgezogen werden.

Unterhaltsberechtigte sind Personen, denen gegenüber der Steuerpflichtige oder sein Ehegatte nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist; dies sind insbesondere:

  • Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern (auch im Falle der Adoption),

  • Ehegatten untereinander und Partner einer eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Dabei werden die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützen Person angerechnet, soweit sie 624 € übersteigen.

Aufwendungen für den Unterhalt i. S. des § 33a EStG sind nur die üblichen, typischen Unterhaltsaufwendungen – darunter fallen:

  • Aufwendungen für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat; ob mit den Zuwendungen ein einfacher Lebensstil oder gehobene Ansprüche finanziert werden, ist hierbei unerheblich,

  • Beiträge zu notwendigen Versicherungen (z.B. Krankenversicherung),

  • Aufwendungen für Kindergarten, Schule und Studiengebühren,

  • Aufwendungen für die Unterbringung im Altersheim aus Altersgründen.

Die Abgrenzung der typischen von den untypischen Unterhaltsaufwendungen richtet sich nach deren Anlass und Zweckbestimmung.

Mit diesem Berechnungsprogramm können Sie die steuerlich berücksichtigungsfähige Höhe der Unterhaltsleistungen gem. § 33a EStG strukturiert ermitteln.

Dabei werden zunächst die Angaben zur unterstützten Person eingetragen. Auf das jeweils maßgebliche BMF-Schreiben zur Ländergruppeneinteilung kann direkt zugegriffen werden.

Anschließend werden die vom Mandanten sowie Dritten geleisteten Unterhaltszahlungen erfasst, die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person abgefragt. Ebenso können separat erhaltene Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der unterhaltenen Person und Beiträge mit Anspruch auf Kindergeld eingetragen werden.

Für die zu berücksichtigende Opfergrenze steht eine ausführliche separate Berechnung zur Verfügung, bei der auch das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft geprüft wird. Für die Kürzung der Opfergrenze werden ebenfalls die Voraussetzungen abgefragt und auch der Umfang der Kürzung ermittelt. Alternativ kann die Höhe der Opfergrenze direkt angegeben werden.

Die Berechnung wird übersichtlich in einem eigenen Arbeitsblatt nachvollziehbar dargestellt und kann direkt ausgedruckt werden.

Fachliche Erläuterungen und Beispiele runden das Excel-Tool ab.

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