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Steuerrecht | Mindestbesteuerung verfassungsgemäß
Der I. und der IV. Senat des BFH halten die sog. Mindestbesteuerung sowohl im Bereich der Körperschaftsteuer gemäß § 10d Abs. 2 EStG als auch im Bereich der Gewerbesteuer gemäß § 10a GewStG für verfassungsgemäß, weil der Verlust lediglich zeitlich gestreckt wird und nicht endgültig untergeht. Bei der Mindestbesteuerung kann ein Gewinn, der höher als 1 Mio. € ist, nur zu 60 % mit einem Verlustvortrag ausgeglichen werden; 40 % des Gewinns müssen also trotz eines vorhandenen Verlustvortrags versteuert werden.
Der [i]Mindestbesteuerung kann zu endgültigem Verlustuntergang führen für die KSt zuständige I. Senat ließ offen, ob die Mindestbesteuerung auch dann verfassungsgemäß ist, wenn es infolge einer Verlustuntergangsvorschrift wie z. B. § 8c Abs. 1 KStG zu einem endgültigen Verlustuntergang des verbleibenden Verlustes kommt (sog. Definitiveffekt).
Ein solcher Definitiveffekt war...