Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 313 Treuhänder

Susanne Brenner (Januar 2013)

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1In allen vereinfachten Verbraucherinsolvenzverfahren und Kleinverfahren, die unter die Regelung des § 304 fallen, wird mit Eröffnung des Verfahrens ein Treuhänder bestellt. Dagegen war zuerst im RegE der InsO zur Kostenminimierung angedacht, dass in diesen Kleinverfahren von einer Bestellung eines Treuhänders gänzlich abgesehen wird und der Schuldner selbst oder ein naher Angehöriger des Schuldners in Form der Eigenverwaltung das Verfahren durchführt. Aufgrund der berechtigten Bedenken, dass die Einführung der Eigenverwaltung zu einer übermäßigen Belastung der Gerichte infolge der Überforderung des Schuldners führen wird, wurde die Einführung der Eigenverwaltung abgelehnt.

2Nachdem die Praxis gezeigt hatte, dass das Interesse einzelner Gläubiger einen Anfechtungsprozess für die Gläubigergemeinschaft durchzuführen kaum vorhanden war, dadurch aber eine mögliche Massemehrung nicht erfolgte, wurde mit InsOÄG 2001 der Abs. 2 durch Satz 3 ergänzt. Die Gläubigerversammlung kann nun den Treuhänder mit der Durchführung der Anfechtung beauftragen.

3Eine Ergänzung des Abs. 3 durch Satz 3 erfolgte ebenfalls im Hinblick auf die sich aus d...