Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 241 Gesonderter Abstimmungstermin

Marcus Backes (Januar 2013)

Literatur

Braun/Frank, in Braun, InsO, 5. Aufl. 2012.

I. Anwendungsbereich der Vorschrift

1Mit § 241 eröffnet das Gesetz weiterhin die Möglichkeit, abweichend von der Grundkonzeption des einheitlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins, einen gesonderten Abstimmungstermin anzuberaumen. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung des Gerichts, bei der Zweckmäßigkeitserwägungen, der Grundsatz eines fairen Verfahrens sowie der Beschleunigungsgedanke gegeneinander abzuwägen und in Ausgleich zu bringen sind. Bei komplexen Sachverhalten und/oder bei erheblichem Auslandsbezug, insbesondere wenn eine Vielzahl von Verfahrensbeteiligten ihren Sitz im Ausland hat, wird ein gesonderter Abstimmungstermin anzuberaumen sein. Dadurch wird den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit eröffnet, den komplexen Sachverhalt und ggf. komplexen Insolvenzplan auf Grundlage der Ergebnisse der Erörterung noch einmal zu prüfen und sich die Folgen des Insolvenzplans für die eigene Rechtsposition noch einmal fachkundig erläutern zu lassen. Für ausländische Verfahrensbeteiligte eröffnet dieses Vorgehen ggf. die einzige Möglichkeit, den Plan auf Grundlage der Erörterungen in seinen Rec...