Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 218 Vorlage des Insolvenzplans

Klaus Priebe (Januar 2013)

Literatur

Jaffé, in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Aufl. 2011; Thies, in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2009.

I. Anwendungsbereich

1Die Norm regelt abschließend den Kreis der Vorlageberechtigten und setzt diesen eine zeitliche Grenze zur Planvorlage bis zum Schlusstermin. Sofern der Plan vom Insolvenzverwalter und nicht von dem Schuldner erstellt wird, regelt § 218 Abs. 2 eine (weiche) Vorlagefrist um dem Beschleunigungsgrundsatz jedenfalls formal Rechnung zu tragen und kodifiziert in Abs. 3 Mitwirkungsrechte des Gläubigerausschusses (sofern bestellt), des Betriebsrats (sofern vorhanden), des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten (sofern vorhanden) und des Schuldners selbst.

2§ 218 Abs. 3 verdeutlicht, dass das Planverfahren auf mittelständische und größere Unternehmen zugeschnitten ist. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses ist bei Verfahren mit bis zu 25 Arbeitnehmern eher die Ausnahme als die Regel. Einen Sprecherausschusses leitender Angestellter wird man in diesen Verfahren ebenfalls selten antreffen, da KMU zumeist personalistisch durch die Gesellschafter geprägt sind und den leitenden Angestellten als Nichtgesellschaft...