Gerhard Pape, Christoph Uhländer

NWB Kommentar zum Insolvenzrecht

2013

ISBN: 978-3-482-63881-7

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Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online

§ 217 Grundsatz

Klaus Priebe (Januar 2013)

1§ 217 stellt die einleitende und durch das ESUG ergänzte Grundnorm des sechsten Abschnitts der InsO dar. Sie trifft abschließend Aussagen über den möglichen Inhalt – sog. dispositive Bereiche – des Plans. Die Norm stellt klar, dass das Insolvenzplanverfahren nicht losgelöst von der eingeleiteten prozeduralen Insolvenz abläuft und es folglich zwingende, also nicht dispositive Bereiche gibt. Einer Regelung sind grundsätzlich zugänglich

  • die Befriedigung der Gläubiger,

  • die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse sowie

  • die Verfahrensabwicklung und

  • die Haftung des Schuldners nach Verfahrensbeendigung.

2Ist der Schuldner keine natürliche Person, können

  • Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten der an dem Schuldner beteiligten Personen

in den Plan einbezogen werden.

In einem Plan darf nicht von zwingenden Vorschriften abgewichen werden. Der Plan kann

  • keine Regelungen zu den allgemeinen Voraussetzungen des Insolvenzverfahrens sowie den Beteiligten gem. §§ 1 bis 147 und

  • keine Regelungen über die Feststellung einer Forderung gem. §§ 174 bis 186 enthalten

3Ferner darf er

  • keine Abweichungen von den Normen enthalten, ...