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PiR 1/2013 S. 25

Österreich bekommt eine „ÖPR”

Im österreichischen Parlament wurde am das „Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind”, beschlossen. Dem vorausgegangen war ein Gesetzesvorschlag vom November 2012, auf den sich die Regierungsparteien nun einigen konnten. Wirkung entfaltet das Gesetz Mitte 2013. Ab diesem Zeitpunkt werden alle an der Wiener Börse notierten Unternehmen Prüfungen unterliegen. Als Vorbild diente das deutsche zweistufige System mit der DPR sowie der BaFin. Der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) ist die Funktion der Prüfbehörde zugetragen. Sie bedient sich dabei einer als Verein organisierten „Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung” nac...

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