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Steuerrecht | Telefonkosten bei mehr als einwöchiger Auswärtstätigkeit absetzbar
Bei einer mehr als einwöchigen Auswärtstätigkeit können die Kosten für private Telefonate als Werbungskosten abgesetzt werden. Nach dem BFH werden die Telefonkosten nicht von § 12 Nr. 1 EStG erfasst, obwohl sie grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung gehören. [i]Privatveranlassung wird durch berufliche Situation überlagertDenn bei einer Abwesenheit von der Wohnung von mehr als einer Woche werden die Telefonkosten so stark durch die berufliche oder betriebliche Situation geprägt, dass die private Veranlassung unbedeutend ist.
Im Streitfall ging es um einen Marinesoldaten, der mehrere Wochen auf hoher See eingesetzt war. Er telefonierte von ausländischen Häfen 15 Mal mit seinen Angehörigen und seiner Lebensgefährtin. Die Telefonkosten von 252 € erkannte der BFH als Werbungskosten an.
[i]Urteil gilt auch für Selbständige und für InternetkostenDas Urteil gilt sowohl für Arbeit...