Wurde durch Einbringung einer zahnärztlichen Einzelpraxis in das Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden eine mitunternehmerschaftlich betriebene Gemeinschaftspraxis gegründet mit der Folge, dass der im Kaufvertrag des Folgejahres (Streitjahr) vereinbarte Kaufpreis nur einen Veräußerungspreis für eine im Vorjahr gegründete Personengesellschaft darstellt, oder wurde im Streitjahr ein bestehender anteiliger Mitunternehmeranteil des Einbringenden nach dem sog. "Zwei-Stufen-Modell" (vgl. , BFHE 207, 274, BStBl II 2004, 1068) gemäß § 18 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 EStG tarifbegünstigt veräußert?
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