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Bilanzenzusammenhang bei geänderter Zuordnung von bisherigem Sonderbetriebsvermögen
Ist die Komplementär-GmbH zum Ende eines vorangegangenen Wirtschaftsjahres aus der GmbH & Co. KG ausgeschieden, gehört eine (wertlose) Darlehensforderung der GmbH gegen die KG deswegen nicht mehr zum Sonderbetriebsvermögen bei der KG, sondern zum eigenen Betriebsvermögen der GmbH und ist im bestandskräftig gewordenen Feststellungsbescheid der KG für das Wirtschaftsjahr, in dem die GmbH aus der KG ausgeschieden ist, unrichtigerweise die eigentlich gebotene Teilwertabschreibung auf die wertlose Darlehensforderung der GmbH unterblieben, so muss dieser Bilanzierungsfehler nach den Grundsätzen des formellen Bilanzenzusammenhangs in der ersten noch nicht bestandskräftigen Veranlagung der GmbH ergebniswirksam berichtigt werden (Bezug: § 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 3 und 5 EStG 2002, § 8 Abs. 1 KStG; § 7 Abs. 1 EStDV a. F.).
Nach dem Grundsatz...