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Track 18 | Umwandlung: Investitionsabzugsbetrag bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Der X. Senat des BFH hat dem Großen Senat die Frage vorgelegt, ob eine Ansparabschreibung nach § 7g EStG auch dann vorgenommen werden darf, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird. Diese Rechtsfrage ist auch für den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG n.F. von Bedeutung.
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat dem Großen Senat eine Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt – zu § 7g EStG. Es geht zwar im konkreten Fall um die alte Ansparabschreibung. Das Problem stellt sich aber gleichermaßen bei der Nachfolgeregelung, dem Investitionsabzugsbetrag.
Der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Heinrich Weber-Grellet und seine Kolleginnen und Kollegen wollen wissen: Darf eine Ansparabschreibung auch dann vorgenommen werden, wenn im Zeitpunkt ihrer Geltendmachung beim Finanzamt bereits feststeht, dass der Betrieb zu Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird?
Der X. Senat möchte dies bejahen. Er sieht sich daran gehindert durch ein Urteil des I. Senats . Dieser war 2010 zum gegenteiligen Ergebnis gekommen. Und da der I. Senat an seiner Rechtsprechung festha...