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Einkommensteuer | Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von freiberuflichen Einkünften
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. (2) Das gilt auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat.
Die Klägerin war zunächst eine Sozietät in der Rechtsform der KG mit drei Komplementären sowie neun Kommanditisten und erzielte nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelte Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Das Finanzamt, das Finanzgericht und der BFH qualifizierten die Einkünfte jedoch als gewerblich, nachdem die bisherigen Komplementäre in die Rechtsstellung von Kommanditisten zurücktraten und alleinige Komplementärin eine GmbH wurde. Diese wurde als Mitunternehmerin der KG...