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Abgabenordnung | Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail
Nach dem ist eine Rechtsbehelfsbelehrung auch dann ordnungsgemäß, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail enthält. Hierzu führte das Finanzgericht weiter aus, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die den Wortlaut der einschlägigen Bestimmung wiedergibt (§ 357 Abs. 1 AO) und verständlich über allgemeine Merkmale des Fristbeginns informiert, ausreichend sei. Auf die Möglichkeit [i]Nebe, NWB 31/2012 S. 2520der Einspruchseinlegung in elektronischer Form müsse nicht extra hingewiesen werden.