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Rückstellungen für die Betreuung bereits abgeschlossener Versicherungen
Der NWB OAAAD-93743 entschieden, dass für Verpflichtungen zur Nachbetreuung bereits abgeschlossener Versicherungen Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands zu bilden sind. Die Rückstellungen sind wie folgt anzusetzen und zu bewerten:
Es sind nur Versicherungsverträge zu berücksichtigen, für die nach dem Bilanzstichtag aufgrund rechtlicher Verpflichtungen noch Betreuungsleistungen zu erbringen sind, für die aber kein weiteres Entgelt in Anspruch genommen werden kann. Die Restlaufzeiten sind anzugeben. Bei der Anzahl der maßgebenden Verträge ist auch der Erfahrungssatz einzubeziehen, dass ein Teil der Verträge vorzeitig aufgelöst wird.
Rückstellungsfähig sind nur Leistungen für die Nachbetreuung bereits abgeschlossener...