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Atypisch stille Beteiligung im Konzernabschluss des Beteiligungsgebers
I. Sachverhalt
Am leistet U eine stille Einlage von 50 Mio € in die X GmbH & Co. KG. Zu diesem Zeitpunkt betragen
das buchmäßige Eigenkapital (Nettovermögen) der KG 100 Mio €,
der Zeitwert des Eigenkapitals 120 Mio € (wegen stiller Reserven in Sachanlagen, die eine Restnutzungsdauer von 20 Jahren haben),
der Unternehmenswert der KG 150 Mio €.
Für die Einlage erhält U eine Beteiligung von 25 % am laufenden Ergebnis sowie an einem Liquidationserlös. Im Verlustfall besteht die Ergebnisbeteiligung jedoch nur bis zur Aufzehrung der geleisteten Einlage (keine Nachschusspflichten). Außerdem werden U Mitwirkungsrechte und Kontrollrechte gewährt, die denen eines Kommanditisten (§§ 164 und 166 HGB) entsprechen.
In 01 erzielt die KG ein Ergebnis von 8 Mio €. Ein eventueller goodwill ist auf fünf Jahre abzuschreiben.
II. Fragestellung
Wie ist die stille Beteiligung im Konzernabschluss 01 der U zu bilanzieren?
III. Lösungshinweise
1. Zivil- und steuerrechtliche Qualifikation
Die stille Beteiligung begründet zivilrechtlich anders als Anteile kein Mitgliedschaftsrechte, sondern im Wesentlichen lediglich ein Gläubigerrecht.
Steuerrechtlich wird sie aller...