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Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende
Anmerkung zum
Bei Konzernfinanzierungen können hybride Finanzierungsformen eine bedeutende Rolle spielen. Die Ausnutzung steuerlicher Qualifikationskonflikte kann ferner zu Doppel- oder Minderbesteuerungen führen. Mit Urteil vom entschied der BFH im Hinblick auf Eigenkapitalzinsen nach Maßgabe des brasilianischen Rechts, unter welchen Voraussetzungen hybride Finanzierungen als Eigenkapital gelten und sich korrespondierende Zahlungen somit als Dividenden qualifizieren.
Eigenkapitalzinsen nach brasilianischem Recht („juro sobre o capital próprio”) stellen Dividenden i. S. des DBA-BRA sowie nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 9 Nr. 2a GewStG dar.
Als Dividenden qualifizierende hybride Finanzierungen fallen in den Begünstigungsbereich nationaler und abkommensrechtlicher Schachtelprivilegien, sofern die entsprechenden weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Die Abziehbarkeit der geleisteten Vergütungen im Quellenstaat ändert daran, mangels eines Korrespondenzgebots, nichts.
Durch Einführung eines nationalen Korrespondenzprinzips würde die Vorteilhaftigkeit im Quellenstaat abziehbarer hybrider Zahlungen teil...