Gewinnmindernde Berücksichtigung einer dauernden Last bei beschränkt Steuerpflichtigen
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Gebieten es die Grundfreiheiten nach den Grundsätzen des , „Schröder”) einem beschränkt Steuerpflichtigen den Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten zu gewähren, die er aufgrund des Erwerbs einer Beteiligung an einer Personengesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu erbringen hat, obwohl § 50 Abs. 1 Satz 4 EStG einen solchen Abzug nicht vorsieht?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  AAAAE-24130