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OLG Hamm Beschluss v. - I-15 W 231/12

Gesetze: BGB § 2247 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1) Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch dann zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelgte Erklärung dem tatsächlichen Willen des Erblasers entspricht.

2) Die materielle Feststellungslast dafür, dass die Schreibleistung des Erblassers ohne relevante Fremdeinwirkung zustande gekommen ist, trägt derjenige, der Rechte aus dem Testament für sich herleitet.

Fundstelle(n):
NWB-EV 2013 S. 48 Nr. 2
QAAAE-24074

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OLG Hamm, Beschluss v. 02.10.2012 - I-15 W 231/12

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