Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Selbständigen – Verhältnis der Kollisionsvorschriften des § 65 Abs. 1 Nr. 2
EStG und des Art.68 EGV Nr. 883/2004
Leitsatz
Ein in Deutschland wohnhafter selbständig tätiger Vater hat für sein bei der Kindesmutter in Polen lebendes Kind Anspruch
auf Kindergeld, wenn der Kindesmutter in Polen keine vergleichbaren Familienleistungen gewährt werden und deshalb eine Kollision
i.S.d. des Art.68 EGV Nr. 883/2004 mit dem deutschen Kindergeldanspruch nicht besteht.
Die Kollisionsvorschrift des § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird durch die EGV Nr. 883/2004 und die hierzu ergangene Durchführungsverordnung
EGV Nr. 987/2009 verdrängt.
Dem Anspruch des Vaters steht die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt der in Polen lebenden Kindesmutter nicht entgegen,
da diese selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG nicht erfüllt und daher keine i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1
EStG anspruchsberechtigte Person sein kann.
Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EGV Nr. 987/2009 bezweckt nicht, einen unstreitig bestehenden Kindergeldanspruch dem Anspruchsinhaber
unter Hinweis auf die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt eines nicht im Beschäftigungsland wohnenden Familienangehörigen
zu versagen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): JAAAE-23933
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.04.2012 - 7 K 59/12 Kg
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