Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg  v. - 1 K 119/11

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2, FGO § 65 Abs. 1, FGO § 65 Abs. 2

Bestimmung der ortsüblichen Miete

Leitsatz

1. Zur Umfang der Substantiierung des Klagbegehrens

2. Unter ortsüblicher Miete ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten zu verstehen. Die maßgebliche ortsübliche Miete (für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung) ist vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz im Wege der Schätzung zu ermitteln. Sie ergibt sich grundsätzlich aus dem örtlichen Mietspiegel, ggf. unter Hinzuschätzung von Betriebskosten.

Fundstelle(n):
StBW 2012 S. 1160 Nr. 25
FAAAE-23930

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Hamburg v. 25.01.2012 - 1 K 119/11

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen