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FG München Urteil v. - 12 K 466/10 EFG 2013 S. 60 Nr. 1

Gesetze: EStG § 70 Abs. 3 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO § 5

Kein Ermessen bei der Anwendung der Kindergeldkorrekturbestimmung des § 70 Abs. 3 EStG

Tätigkeit als Hostess in einem Freizeitpark in den USA keine Berufsausbildung im Hinblick auf den angestrebten Beruf des Journalisten

Leitsatz

1. Obwohl die Änderungsvorschrift des § 70 Abs. 3 EStG ihrem Wortlaut nach als Kann-Vorschrift ausgelegt ist, räumt sie der Behörde kein Ermessen ein, ob sie eine als rechtswidrig erkannte Kindergeldfestsetzung mit Wirkung für die Zukunft aufheben soll. Im Hinblick auf die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung bedeutet das Wort „kann” in dieser Vorschrift ein rechtliches Können und ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen als „muss” zu verstehen.

2. Die nicht von einem Sprachunterricht begleitete einjährige Tätigkeit der volljährigen Tochter als Hostess in einem Vergnügungspark der Walt Disney World in Florida stellt keine Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG im Hinblick auf die spätere Ausbildung zur Journalistin dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 60 Nr. 1
TAAAE-23276

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FG München, Urteil v. 25.09.2012 - 12 K 466/10

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