Kein Ermessen bei der Anwendung der
Kindergeldkorrekturbestimmung des § 70 Abs. 3 EStG
Tätigkeit als
Hostess in einem Freizeitpark in den USA keine Berufsausbildung im Hinblick auf
den angestrebten Beruf des Journalisten
Leitsatz
1. Obwohl die Änderungsvorschrift des
§ 70 Abs. 3 EStG ihrem Wortlaut nach als Kann-Vorschrift ausgelegt ist, räumt
sie der Behörde kein Ermessen ein, ob sie eine als rechtswidrig erkannte
Kindergeldfestsetzung mit Wirkung für die Zukunft aufheben soll. Im Hinblick
auf die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
bedeutet das Wort „kann” in dieser Vorschrift ein rechtliches
Können und ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen als
„muss” zu verstehen.
2. Die nicht von einem
Sprachunterricht begleitete einjährige Tätigkeit der volljährigen Tochter als
Hostess in einem Vergnügungspark der Walt Disney World in Florida stellt keine
Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG im Hinblick
auf die spätere Ausbildung zur Journalistin dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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