Kindergeldanspruch eines in
Deutschland wohnenden und arbeitenden Vaters für seine bei der Kindesmutter
lebende minderjährigen Tochter ohne dortigen Familienleistungsanspruch.
Leitsatz
Ein Vater, der für seine
minderjährige Tochter Unterhalt leistet, die bei der geschiedenen Mutter in
Polen lebt, die wegen zu hohen eigenen Einkommens keinen Anspruch auf polnische
Familienleistungen hat, ist in Deutschland kindergeldberechtigt. Es besteht
keine Anspruchskonkurrenz. Die Revision wird zugelassen.