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Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens bei Familienpflegezeit und Pflegezeit
Antrag auf Bewilligung eines zinslosen Darlehens bei Familienpflegezeit und Pflegezeit
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde zum ein Rechtsanspruch auf eine Familienpflegezeit / Pflegezeit eingeführt. Für die Pflege- oder Familienpflegezeit kann mit dem Antrag ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Es sind folgende Freistellungsmöglichkeiten vorgesehen:
1. Familienpflegezeit
Voraussetzungen:
Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung oder eines minderjährigen, pflegebedürftigen nahen Angehörigen,
als nahe Angehörige gelten auch Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager,
schriftlicher Antrag auf Familienpflegezeit mit Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeitreduzierung acht Wochen vor gewünschtem Beginn,
schriftliche Vereinbarung,
der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 25 Arbeitnehmer,
Nachweis der Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des medizinischen Dienstes.
Rechtsfolgen:
Für die Dauer von längstens 24 Monaten kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf mindestens 15 Woc...