Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Finanztranssaktionsteuer im Überblick
Verstärkte Zusammenarbeit im Steuerbereich
Nachdem sich auf dem G-20 Gipfel in Cannes die Nichtdurchsetzbarkeit der Finanztransaktionssteuer im globalen Kontext erwies, wurde eine EU-weite Steuer erwogen. Dabei wird nun die Einführung der Steuer im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit angestrebt.
Eine Kurzfassung finden Sie in .
I. Einleitung
[i]Stempel- und Börsenumsatzsteuern einzelner Staaten sind nicht neu Die Finanztransaktionssteuer (FinTraSt) ist eine den börslichen bzw. außerbörslichen Kapitalverkehr belastende Abgabe mit Lenkungszielen. Eine solche Steuer ist nicht neu, sondern wird – in unterschiedlichen Formen – schon seit längerer Zeit erhoben, z. B. seit 1694 in Großbritannien als stamp duty. Auch Deutschland kannte bis 1990 eine Finanztransaktionssteuer in Form einer Börsenumsatzsteuer. Wirtschaftswissenschaftliche Auseinandersetzungen erfolgten durch Keynes (1936) und Tobin (1972), wobei diese Steuer insbesondere mit Letzterem in Zusammenhang gebracht wird (daher sog. Tobin-Steuer). Tobin schlug vor, Devisentransaktionen zu besteuern, um Währungsschwankungen einzudämmen.
[i]Einigung auf eine globale FinTraSt scheiterte und wird nicht erfolgen Im Zuge der Finanzkrise hat die weltweite Diskussion um diese Steuer zugenommen, da sie als flankierende Maßnahme zu Reformen des Regulierungs- und Auf...