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Lohnsteuer | Doppelte Haushaltsführung bei einemMehrgenerationenhaushalt
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein eigener Hausstand wird auch dann unterhalten, wenn der Erst- oder Haupthausstand im Rahmen eines Mehrgenerationenhaushalts (mit den Eltern) geführt wird. (2) Der „kleinfamilientypische” Haushalt der Eltern kann sich zu einem wohngemeinschaftsähnlichen, gemeinsamen und [i]Geserich, NWB 48/2012 S. 3832 mitbestimmten, Mehrgenerationenhaushalt oder gar zum Haushalt des erwachsenen Kindes, in den die Eltern beispielsweise wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit aufgenommen sind, wandeln.
Mit dieser Entscheidung konkretisiert der Lohnsteuersenat seine bisherige Rechtsprechung, wonach das Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb des Beschäftigungsorts nicht von einer finanziellen Beteiligung an...