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Einkommensteuer | Berufsausbildung eines Kindes ohne regelmäßigen Besuch der Ausbildungsstätte
Gemäß dem ist eine Schulausbildung nicht nur dann als Berufsausbildung anzuerkennen, wenn der Schüler in die Schulorganisation eingebunden ist, die eine gewisse Lernkontrolle ermöglicht. Bereitet sich ein Kind ohne regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte selbständig auf Prüfungen vor, sind an den Nachweis und die Ernsthaftigkeit der Vorbereitung grds. strenge Anforderungen zu stellen. Im Streitfall waren diese nicht erfüllt, da keine mit herkömmlichen Schulausbildungen vergleichbare Stetigkeit und Regelmäßigkeit der individuellen Lernanstrengungen des Kindes belegt wurde. Es fand etwa weder Kontakt mit dem Lehrpersonal statt noch wurden Hausarbeiten an das Bildungsinstitut eingesendet. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass das Unterrichtskonzept...