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Arbeitsrecht | Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab ersten Krankheitstag
Der Arbeitgeber ist berechtigt, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG). Die Ausübung dieses Rechts steht im nicht an besondere Voraussetzungen gebundenen Ermessen des Arbeitgebers. Im Streitfall war die Klägerin bei der beklagten Rundfunkanstalt als Redakteurin beschäftigt. Sie hatte für den einen Dienstreiseantrag gestellt, der [i]Marburger, NWB 30/2012 S. 2488abschlägig beschieden wurde. Am meldete sich die Klägerin dann krank und erschien am Folgetag wieder zur Arbeit. Daraufhin forderte die Beklagte die Klägerin auf, künftig schon am ersten Tag der Krankmeldung einen Arzt aufzusuchen und ein entsprechendes Attest vorzulegen. Mit ihrer Klage ...