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NWB Nr. 48 vom Seite 3876

Unterhalt des volljährigen Kindes

Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs

Dr. Wolfram Viefhues

Dass minderjährigen Kindern Unterhalt zusteht, ist eine Selbstverständlichkeit. Aber auch nach Eintritt der Volljährigkeit endet die Unterhaltsberechtigung nicht ohne Weiteres. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs volljähriger Kinder und stellt auch die Berechnungsweise anhand eines Beispiels dar.

I. Grundgedanken

[i]Sicherstellung des Lebensbedarfs des KindesDie Eltern müssen den Lebensbedarf des Kindes sicherstellen. Erst wenn das Kind eine eigenständige Lebensstellung erlangt hat und damit in der Lage ist, wirtschaftlich „auf eigenen Beinen” zu stehen, endet diese Unterhaltspflicht, und die wirtschaftliche Eigenverantwortung des Kindes greift.

[i]Anspruch auf AusbildungJedes Kind hat einen Anspruch auf Finanzierung einer seinen Fähigkeiten entsprechenden schulischen und beruflichen Ausbildung, denn die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf gehören zum Lebensbedarf des Kindes (§ 1610 Abs. 2 BGB). Nach Abschluss seiner Ausbildung hat das Kind seine eigene Lebensstellung erreicht und kann keinen Unterhalt mehr von den Eltern verlangen.

Macht ein volljähriges Kind Unterhaltsansprüche geltend, sind in der Praxis folgende Fragen von Bedeutung (vgl. Viefhues, in jurisPK-BGB, 2012, § 1610, R...

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