1. Ist die Position 7321 der Kombinierten Nomenklatur des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der Kommission vom (ABl. L 291, S. 1) geänderten Fassung dahingehend auszulegen, dass die in den Gründen näher beschriebenen Ofenrohrsets als Teile von Raumheizöfen, Kesselöfen und Küchenherden angesehen werden können?
2. Sollte die Frage 1 zu verneinen sein, können die Ofenrohrsets dann in die Position 7307 eingereiht werden?