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Einkommen-/Lohnsteuer | Bindung an Entscheidungen des Sozialversicherungsträgers nur hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellung
Entscheidungen des zuständigen Sozialversicherungsträgers über die Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmers sind nach der BFH-Rechtsprechung auch im Besteuerungsverfahren zu beachten, soweit sie nicht offensichtlich rechtswidrig sind. Diese Bindungswirkung schließt ein eigenes Prüfungsrecht der Finanzverwaltung und -gerichtsbarkeit allerdings nur bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Fragestellung aus. Im Übrigen bleibt es bei den hergebrachten Grundsätzen, dass nämlich der sozialversicherungsrechtliche und der arbeitsrechtliche Arbeitnehmerbegriff sich von dem einkommensteuerrechtlichen Arbeitnehmerbegriff des § 19 EStG unterscheiden und jedenfalls nicht deckungsgleich sein müssen (Bezug: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 62 EStG).