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Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitnehmerrabatte als Lohnvorteil; Bewertung des geldwerten Vorteils
(1) Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt, begründen bei Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. (2) Der Arbeitnehmer kann im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf der Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen (Bezug: § 8 Abs. 2, 3 EStG).
Erhält ein Arbeitnehmer verbilligt Waren (z. B. Jahreswagen), die sein Arbeitgeber herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils nach dem sog. Jahreswagenurteil des NWB SAAAC-17028 (BStBl 2007 II S. 309 = Kurzinfo NWB MAAAC-17685) entweder nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag un...BStBl 2007 I S. 464