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Unwiderrufliches Bezugsrecht einer Direktversicherung zugunsten des GmbH- Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH
Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen und sich hinsichtlich des ansonsten unwiderruflichen Bezugsrechts das Recht vorbehalten, die Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls und der (vereinbarten) Unverfallbarkeit endet, dann erlangt dieser Vorbehalt keine Geltung für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das Bezugsrecht gehört damit weiterhin zum Vermögen des versicherten Arbeitnehmers (LG Kleve, Urteil vom 28. 8. 2012 - 6 S 187/10).
Diesem, auch der Sichtweise des BGH entsprechenden Standpunkt (vgl. nur NWB RAAAB-99013;