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Übertragung im Inland entstandener Verluste einer Betriebsstätte
Entscheidung des EuGH „Philips Electronics UK Ltd.”, das laufende Verfahren „A Oy” und das JStG 2013
Die Mitgliedstaaten können die doppelte Nutzung ausländischer EU-Betriebsstättenverluste auch nach der Entscheidung „Philips Electronic UK Ltd.” weiterhin verhindern. Die demnächst zu erwartende Entscheidung im anhängigen EuGH-Verfahren „ A Oy” wird dies voraussichtlich nicht ändern.
„Philips Electronics UK Ltd.”NWB HAAAE-17270
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung vom hat der EuGH in einem Betriebsstättenfall wieder eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit angenommen. Er sah diese auch nicht als gerechtfertigt an. Der EuGH hat vielmehr die Möglichkeit einer doppelten Verlustnutzung im Stammhausstaat und im Betriebsstättenstaat in Kauf genommen.
Für das JStG 2013 wird eine gesetzliche Regelung diskutiert, die „finale” EU-Betriebsstättenverluste im Rahmen des nach der EuGH-Rechtsprechung erforderlichen Minimums berücksichtigen soll.
Darüber hinaus soll mit dem JStG 2013 der sog. „Authorized OECD Approach” aus dem OECD-Musterabkommen 2010 und OECD-Kommentar 2010 zur Betriebsstättenbesteuerung durch Änderung des § 1 AStG in nationales Recht umgesetzt werden. Dann gilt in Zukunft die uneingeschränkte ...