Grunderwerbsteuer: Inhaltliche Bestimmtheit eines Grunderwerbsteuerbescheides bei Zusammenfassung mehrerer Erwerbe in einem
Bescheid
Leitsatz
1. Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb mehrerer Grundstücke ist grundsätzlich in getrennten Steuerbescheiden bzw. bei körperlicher
Zusammenfassung in einem Schriftstück für jeden Steuerfall gesondert festzusetzen.
2. Dem Bestimmtheitsgebot ist aber Genüge getan, wenn der Steuerpflichtige im Zwangsversteigerungsverfahren ein einheitliches
Meistgebot abgegeben hat und sich aus dem Bescheid ergibt, für welche Erwerbsvorgänge die festgesetzte Steuer erhoben worden
ist. Darüber hinaus müssen die festgesetzten Grundstückswerte bekannt sein, nach denen das Meistgebot auf die einzelnen erworbenen
Einheiten aufzuschlüsseln ist.
3. Bei einem Grundstückserwerb in einer Zwangsversteigerung ist die Abgabe des Meistgebotes der zu besteuernde Erwerbsvorgang
und nicht die Zuschlagserteilung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAE-22351
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 15.08.2012 - 3 K 173/11
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