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FG Saarland 9.5.2012 2 K 1073/10, BBK 22/2012 S. 1010

Steuerrecht | AfA für verpachteten Rohbau ab Beginn der Verpachtung

Der Verpächter eines Rohbaus kann AfA auf den Rohbau bereits ab Beginn der Verpachtung in Anspruch nehmen. Es kommt also weder auf die Fertigstellung des Rohbaus noch auf den Beginn der Nutzung durch den Pächter an.

Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach den Herstellungskosten für den Rohbau. Die AfA bemisst sich nach den AfA-Sätzen für fertig gestellte Gebäude gemäß § 7 Abs. 4 und 5 EStG. Gehört der Rohbau z. B. zum Privatvermögen, ergibt sich eine AfA von 2 %, bei Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen von 3 % .

Beispiel

[i]AfA-Satz wie bei fertig gestellten GebäudenV verpachtet einen zum Betriebsvermögen gehörenden Rohbau an P mit Wirkung ab . Die Herstellungskosten für den Rohbau betrugen 300.000 €. Der Rohbau wird durch P zum fertig gestellt.

V kann ab eine AfA von 9.000 € (3 % auf 300.000 €) in Anspruch nehmen. D...

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